Die Landesregierung hat eine Novelle des Klimaschutzgesetzes erstellt. Es ist deshalb denkbar, dass eine Wärmeplanung bis Ende 2023 erstellt sein muss.
Ein Schwerpunkt ist die kommunale Wärmeplanung: eine systematische Untersuchung auf kommunaler Ebene soll den Handlungsbedarf feststellen und Maßnahmen daraus beginnen um die Klimaschutzziele 2030 zu erreichen.
Handlungsbedarf bedeutet: was sind CO2-Ausstuß und -Ziel für die Kommune, welche Themenfelder sind zu bearbeiten? Danach die Frage nach den Maßnahmen: Welche sind denkbar, bringen welche CO2-Reduktion und wie setzt man diese um?
Damit hat die Kommune ein Ziel und einen Plan, wie man zu diesem Ziel kommt.