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Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

Leser hinter einer Zeitung auf einer Bank sitzend.

Die Landesregierung hat eine Novelle des Klimaschutzgesetzes erstellt. Es ist deshalb denkbar, dass eine Wärmeplanung bis Ende 2023 erstellt sein muss. 

Ein Schwerpunkt ist die kommunale Wärmeplanung: eine systematische Untersuchung auf kommunaler Ebene soll den Handlungsbedarf feststellen und Maßnahmen daraus beginnen um die Klimaschutzziele 2030 zu erreichen. 

Handlungsbedarf bedeutet: was sind CO2-Ausstuß und -Ziel für die Kommune, welche Themenfelder sind zu bearbeiten? Danach die Frage nach den Maßnahmen: Welche sind denkbar, bringen welche CO2-Reduktion und wie setzt man diese um? 

Damit hat die Kommune ein Ziel und einen Plan, wie man zu diesem Ziel kommt. 

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