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Wussten Sie schon, dass …

Seit 1.Januar 2023 muss die Take-Away-Gastronomie beim Verkauf von Lebensmitteln in Plastik-Einwegverpackungen verpflichtend auch Mehrweg-Verpackungen als Alternative anbieten?

Seit Januar 2023 gelten nämlich die beiden Paragrafen §§ 33 und 34 des Verpackungsgesetz, das die Mehrweg-Angebotspflicht einführteDie Regelung fordert das Angebot eines Mehrweg-Gefäßes und gilt für alle Restaurants, Bistros, Imbisse, Lieferdienste und Cafés, Supermärkte oder Tankstellen

  • die verzehrfähiges Essen für unterwegs in einem Einweg-Plastikbehälter verkaufen (es reicht, wenn das Gefäß/Papier mit Plastik beschichtet ist),
  • die Getränke, wie Kaffee, in einem Einweg-Becher verkaufen (egal aus welchem Material).
  • Die Mehrweg-Alternativen müssen deutlich im Geschäft beworben werden, dürfen nicht teurer sein als die Einwegverpackung, aber können mit Pfand vergeben werden, um die Rückgabe der Gefäße zu unterstützen.
  • Die Regelung gilt nicht für kleine Läden, die weniger als fünf Beschäftigte und eine Ladenfläche von unter 80 Quadratmetern haben. Jedoch nicht für einzelne Filialen von großen Ketten wie McDonald’s etc. – hier zählt die ganze Kette.

Helfen Sie mit die Regeln zu beachten und zu verbreiten, denn Verpackungsmüll ist ein Riesenproblem – jeden Tag fallen in Deutschland alleine 770 Tonnen Verpackungsmüll nur durch den To-Go-Bereich an!

Fragen Sie beim nächsten Besuch doch einfach mal nach, was der Gastronom Ihnen anbietet.