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Balkonkraftwerke boomen weiterhin

Unser Nachhaltigkeitstipp

Der Ausbau mit sog. Balkonkraftwerken, also 1-2 PV-Module, die mit einem kleinen Wechselrichter einfach an eine Steckdose angeschlossen werden, hat im vergangenen Jahr, vor allem durch den Wunsch nach günstiger Energie, einen Ausbauschub erlebt.

Im Marktstammdatenregister, der offiziellen Datenbank, in der sich alle Erzeuger anmelden müssen, zeigt sich der Ausbau in Zahlen und der starke Anstieg, der auch im Frühjahr 2024 fortgesetzt wird.

  • Jahr: Anzahl Anlagen und die Summe Nennleistung
  • 2021:   51 St mit 28 kWp
  • 2022: 231 St mit 131 kWp
  • 2023: 955 St mit 562 kWp

Die Installation muss geprüft werden: An welchem Ort ist die Produktion sinnvoll, wie wird alles stabil befestigt, gibt es eine zuverlässige und sichere Verkabelung? Aber der Nutzen für den Geldbeutel wie auch die Umwelt ist klar gegeben. Günstige erneuerbare Stromproduktion, die den Tagesbedarf oft gut abdeckt und den teureren Stromkauf beim Energieversorger reduziert. Somit amortisieren sich solche Anlagen oft in 4 Jahren bei einer Lebenserwartung bis zu 25 Jahre.

Die angekündigte Vereinfachung mit dem Solarpaket 1 sollte zum Jahreswechsel greifen und ist leider immer noch nicht im Bundestag verabschiedet. D.h. es gelten immer noch die Regeln: Einspeisung max 600 W, Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister.

Aber die verkauften Wechselrichter können idR. einfach per Software von 600 auf 800 W Ausgangsleistung umgestellt werden, wenn das Gesetz beschlossen ist. Und die beiden Anmeldungen schafft man auch, und macht diese auch nur einmal. Den Anbau darf der Netzbetreiber nicht verweigern. Ob er mit dem Zählerwechsel von einem analogen auf den digitalen dann nachkommt, bleibt in seiner Verantwortung.

Wichtiger noch wird die Änderung des Gesetzes für Mieter und Mehrfamilienhäuser: Wird im Gesetz das Balkonkraftwerk als privilegiert eingestuft, darf der Mieter installieren. Man muss sich aber mit dem Vermieter über die Art der Installation, Verkabelung und Steckdosen abstimmen. Der Vermieter muss dann den Bau grundsätzlich erlauben. Und für gemeinschaftliche Anlagen auf einem Mehrfamilienhaus sollen einige Pflichten entfallen und die Verteilung des Stroms über die Wohnungen einfacher werden.

Dazu kommen immer mehr kleine Speicher auf den Markt, die auch im Freien bei Kälte arbeiten können und dafür sorgen, dass der Strom, der bei viel Sonne nicht verbraucht wird, zwischengepuffert werden kann, wenn der Zähler eine Einspeisung verhindert. Was sich bei diesen Speichern durch die Gesetzesänderung ergibt, wird man sehen. Der Aufwand beim Netzbetreiber, auch diese Vielzahl an Kleinspeichern zu prüfen, wird sich nicht lohnen, weshalb eine einfache Anmeldung zu erwarten ist.